Tragbare Ladegeräte waren früher das Nonplusultra für Reisen: Man warf eines in die Tasche, passierte mühelos die Sicherheitskontrolle und konnte sein Handy vom Check-in bis zur Landung problemlos aufladen.
Jetzt ändern immer mehr Fluggesellschaften still und leise die Regeln. Wegen der Sorge, dass Lithium-Ionen-Akkus in engen Kabinen Feuer fangen könnten, gibt’s für Passagiere neue Regeln, wie viele Powerbanks sie mitnehmen dürfen, wo sie die aufbewahren müssen und vor allem, ob sie die während des Fluges benutzen dürfen.
Bei den meisten Fluggesellschaften kannst du immer noch mit einem tragbaren Ladegerät fliegen, aber durch die neuen Sicherheitsvorschriften wird viel genauer kontrolliert, wie viele du mitnehmen darfst, wo du sie verstauen musst und ob du sie während des Fluges tatsächlich benutzen darfst.
Warum Fluggesellschaften die Regeln für Powerbanks ändern
Lithium-Ionen-Batterien in Powerbanks können überhitzen oder Feuer fangen, wenn sie beschädigt werden, und Brände sind in einer engen Flugzeugkabine oder im Frachtraum schwer zu bekämpfen.
Mehrere Vorfälle weltweit haben Fluggesellschaften und Aufsichtsbehörden dazu veranlasst, die Vorschriften darüber zu verschärfen, wo tragbare Ladegeräte aufbewahrt werden dürfen und ob sie während des Fluges verwendet werden dürfen.
Darf man eine Powerbank im Flugzeug mitnehmen?
Die meisten Fluggesellschaften erlauben Powerbanks immer noch an Bord, aber sie müssen im Handgepäck verstaut werden, nicht im aufgegebenen Gepäck oder in Gepäckstücken, die im Frachtraum untergebracht sind.
Im Allgemeinen sind Powerbanks bis zu 100 Wh ohne vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft in der Kabine erlaubt, obwohl die Nutzungsregeln (ob man sie tatsächlich anschließen darf) jetzt je nach Fluggesellschaft unterschiedlich sind.
Neue Verbote für die Nutzung von Powerbanks während des Fluges
Einige Fluggesellschaften, darunter Emirates, Virgin Australia und SWISS, verbieten jetzt die Nutzung von Powerbanks zum Aufladen von Geräten während des Fluges und untersagen auch das Aufladen der Powerbanks selbst über USB-Anschlüsse an Bord.
Die Lufthansa Group geht noch weiter und beschränkt die Mitnahme von Powerbanks auf maximal zwei Stück und verbietet deren Nutzung oder Aufladen während des Fluges. Einige Richtlinien verlangen, dass sie am Körper, in der Sitztasche oder im Gepäck unter dem Sitz aufbewahrt werden müssen und nicht in den Gepäckfächern über den Sitzen.
Die britische Zivilluftfahrtbehörde erlaubt Ersatz-Lithium-Ionen-Batterien zwischen 100 Wh und 160 Wh nur im Handgepäck, mit maximal zwei einzeln geschützten Ersatzbatterien pro Person.
Die CAA betont, dass Ersatzakkus und Powerbanks niemals im aufgegebenen Gepäck transportiert werden dürfen, gegen Kurzschlüsse geschützt sein müssen und vollständig ausgeschaltet werden sollten, anstatt im Standby-Modus zu bleiben.
Regeln in anderen Ländern und bei anderen Fluggesellschaften
Fluggesellschaften in Australien, der Schweiz, den USA, China, Taiwan, Thailand, Südkorea und Singapur haben strengere Vorschriften eingeführt, die oft die Verwendung oder das Aufladen von Powerbanks während des Fluges verbieten, während sie weiterhin im Handgepäck erlaubt sind.
Beispiele hierfür sind Emirates, wo pro Passagier eine deutlich gekennzeichnete Powerbank unter dem Sitz oder in der Sitztasche erlaubt ist, die Behörden in Hongkong, die nach einem Brand in der Kabine die Nutzung während des Fluges verboten haben, und Südkorea, wo Passagiere maximal fünf tragbare Akkus mit bis zu 100 Wh mitnehmen dürfen, während alles über 160 Wh verboten ist.