Die HMRC hat eine umfassende Umgestaltung der ISA-Landschaft bestätigt, darunter eine Steuerbelastung von 22 % auf Zinsen, die ab April 2027 auf Bargeld in Aktien-ISAs anfallen.
HMRC bestätigt eine Steuerbelastung von 22 % auf Bargeld in Aktien-ISAs
Die Maßnahme soll verhindern, dass Sparer Anlage-ISAs als Umgehungslösung nutzen, sobald der Bargeld-ISA-Freibetrag für unter 65-Jährige auf 12.000 £ gesenkt wird.
Nach den neuen Regeln dürfen Anleger zwar weiterhin Bargeld in einem Aktien-ISA halten, doch alle Zinsen, die auf dieses Bargeld gezahlt werden, werden mit 22 % besteuert.
Laut HMRC sollen die Änderungen dazu dienen, mehr Privatanleger zum Investieren zu ermutigen und gleichzeitig zu verhindern, dass Leute langfristig Bargeld in Nicht-Bargeld-ISAs parken und die Zinsen steuerfrei behalten.
Was ändert sich?
Nach den überarbeiteten Regeln sinkt der Bargeld-ISA-Freibetrag für Personen unter 65 Jahren ab dem 6. April 2027 von 20.000 £ auf 12.000 £.
Die Obergrenze für Aktien-ISAs und innovative Finanz-ISAs bleibt bei 20.000 £, und der gesamte ISA-Freibetrag bleibt bei 20.000 £.
HMRC teilte außerdem mit, dass Übertragungen von Nicht-Cash-ISAs in Cash-ISAs nicht mehr erlaubt sein werden, während Übertragungen von Cash-ISAs in Nicht-Cash-ISAs weiterhin zulässig sind.
Für Sparer ab 65 Jahren bleibt der Bargeld-ISA-Freibetrag bei 20.000 £, wobei der höhere Freibetrag ab Beginn des Steuerjahres gilt, in dem sie 65 Jahre alt werden.
Warum die HMRC Änderungen vornimmt
Die Regierung erklärt, die Reformen sollen die neue, niedrigere Bargeld-ISA-Obergrenze schützen und Möglichkeiten zur Umgehung einschränken.
In der Praxis bedeutet das, dass Sparer davon abgehalten werden sollen, Geld in ein Aktien-ISA einzuzahlen und es dort als Bargeld zu belassen, um den Steuervorteil bei den Zinsen zu nutzen, oder Bargeld so zu verschieben, dass die neue Obergrenze umgangen wird.
Laut dem Informationsblatt der HMRC gilt die 22-Prozent-Steuer auf „Zinsen oder alternative Finanzerträge“ aus Bargeld, das in einem Nicht-Bargeld-ISA gehalten wird.
Außerdem heißt es, dass bargeldähnliche Vermögenswerte nur dann zulässig sind, wenn sie Teil eines diversifizierten Portfolios sind, und dass zu 100 % aus bargeldähnlichen Beständen bestehende Nicht-Bargeld-ISAs nicht zulässig sind.
Was Sparer wissen sollten
Für die meisten Anleger lautet die wichtigste Nachricht, dass die Anlagen in Aktien-ISAs selbst weiterhin steuerfrei sind.
Die neue Abgabe gilt nur für Bargeldguthaben auf dem Konto, die verzinst werden, nicht für Aktien, Fonds, Investmentfonds, ETFs oder Staatsanleihen, die im ISA gehalten werden.
Das bedeutet, dass die Regelung vor allem diejenigen betrifft, die ein Aktien-ISA eher als vorübergehenden Ort zur Geldparkung nutzen und nicht als Rahmen für langfristige Investitionen.
Wer regelmäßig große Bargeldguthaben in einem Anlage-ISA hält, sollte seine Strategie möglicherweise überdenken, bevor die Änderungen in Kraft treten.