Die Zeiten, in denen Billigfluggesellschaften Familien trennen, um die Sitzplatzauswahl als Zusatzleistung zu verkaufen, könnten bald vorbei sein.
In einem wegweisenden Schritt hat die Europäische Union umfassende Reformen der Fluggastrechte verabschiedet, die eine gerechtere Sitzplatzvergabe, transparentere Preisgestaltung und einen stärkeren Schutz für Reisende in der gesamten Union versprechen.
Fluggesellschaften dürfen Kinder unter 14 Jahren bei der Sitzplatzvergabe nicht mehr von den sie begleitenden Erwachsenen trennen
Im Mittelpunkt der neuen Verordnung steht eine einfache, aber weithin begrüßte Regel: Fluggesellschaften dürfen Kinder unter 14 Jahren bei der Sitzplatzvergabe nicht mehr von den sie begleitenden Erwachsenen trennen, es sei denn, die Passagiere entscheiden sich dafür, getrennt zu sitzen.
Entscheidend ist, dass dies ohne zusätzliche Kosten geschehen muss.
Für Familien, die sich daran gewöhnt haben, auf europäischen Kurzstreckenflügen einen Aufpreis zu zahlen, nur um zusammen sitzen zu können, bedeutet diese Änderung eine erhebliche Umstellung in der Preisgestaltung der Fluggesellschaften – insbesondere der Billigfluggesellschaften.
Das Ende des Modells „Bezahlen, um zusammen zu sitzen“
Seit Jahren greifen viele Fluggesellschaften auf eine umstrittene Taktik zurück: Sie vergeben Sitzplätze nach dem Zufallsprinzip, um Passagiere dazu zu bewegen, zusätzliche Gebühren für garantierte Sitzplätze zu zahlen. Familien, die mit Kindern reisten, waren oft am stärksten betroffen und fanden sich manchmal über mehrere Reihen oder sogar Gänge verteilt wieder, sofern sie nicht extra bezahlten.
Nach den neuen EU-Vorschriften wird diese Praxis faktisch verboten.
Fluggesellschaften müssen nun:
- Kinder unter 14 Jahren und ihre begleitenden Erwachsenen müssen nebeneinander sitzend platziert werden.
- Dies geschieht kostenlos, wodurch der finanzielle Druck auf Familien wegfällt.
- Ähnliche Schutzmaßnahmen gelten auch für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität, Behinderungen und schwangere Reisende, denen ohne zusätzliche Gebühren ein geeigneter Sitzplatz garantiert wird.
Hier geht es nicht nur um Komfort, sondern auch um Sicherheit und Barrierefreiheit, besonders auf stark frequentierten Flügen, bei denen das Kabinenpersonal getrennten Familien nicht ohne Weiteres helfen kann.
Das Ziel der EU ist es, den Vergleich von Flugpreisen transparenter zu gestalten
Über die Sitzplatzvergabe hinaus zielt die Verordnung auf ein weiteres seit langem bestehendes Ärgernis ab: irreführende Ticketpreise.
Fluggesellschaften müssen nun die Kosten für ein Stück Handgepäck in den ursprünglichen Flugpreis einbeziehen, der in Suchmaschinen und auf Buchungsplattformen angezeigt wird. Das bedeutet, dass der angezeigte Preis genauer widerspiegelt, was du tatsächlich bezahlen wirst.
Derzeit sind bei Ultra-Low-Fares oft grundlegende Leistungen wie Handgepäck nicht inbegriffen, wodurch sich die Endkosten während des Buchungsvorgangs erheblich erhöhen.
Das Ziel der EU ist es, Preisvergleiche von Anfang an ehrlicher und übersichtlicher zu gestalten.
Die Passagiere behalten weiterhin Flexibilität:
- Reisende, die kein Handgepäck benötigen, können sich möglicherweise für einen günstigeren Tarif entscheiden.
- Allerdings muss der standardmäßig angegebene Preis ein realistisches, nutzbares Ticket widerspiegeln.
Die Regeln zur Entschädigung von Fluggästen bleiben unverändert
Die Reform bewahrt zudem die bestehenden Entschädigungsansprüche der Fluggäste, obwohl einige Mitgliedstaaten darauf gedrängt hatten, diese zu schwächen.
Reisende haben weiterhin Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden Verspätung hat, wobei die Auszahlungen je nach Flugstrecke zwischen 250 € und 600 € liegen.
Damit bleibt einer der verbraucherfreundlichsten Reiseschutzmechanismen der EU erhalten, der während der Verhandlungen gefährdet war.
Was das für Reisende aus Großbritannien bedeutet
Auch wenn das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil der EU ist, betreffen diese Änderungen weiterhin britische Passagiere, die mit in der EU ansässigen Fluggesellschaften fliegen oder von EU-Flughäfen abfliegen.
Angesichts der Tatsache, dass viele britische Urlauber für Kurzstreckenflüge auf europäische Fluggesellschaften angewiesen sind, werden die Auswirkungen weitreichend sein – insbesondere während der Hochsaison im Sommer.
Das wirft auch Fragen auf, ob Großbritannien irgendwann ähnliche Regeln einführen könnte, zumal die Debatten um Grenzkontrollen und Passagierrechte nach dem Brexit weitergehen.